Die ambulante Vorsorgekur für Privatpatienten

Gesunden im heilsamen Nordseeklima

Die ambulante Vorsorgekur, auch ambulante Heilkur oder offene Badekur genannt, zählt zu den Vor-
sorgeleistungen, die bei medizinischer Notwendigkeit vom zuständigen Kostenträger für Privatpatienten (Beihilfe und/oder private Krankenversicherung) genehmigt werden.

Wenn die wohnortnahen Therapie­möglichkeiten be-
reits ausgeschöpft wurden, ohne den erwünschten Erfolg gebracht zu haben, ist es bei vielen Erkrank-
ungen angezeigt, aus dem Alltag auszusteigen und
in einem entfernten Kurort mit passenden klimatischen
Bedingungen zu kuren.

Das Ziel einer Präventionsmaßnahme ist die Stärkung des biologischen Gesundheitspotentials, die Förderung von Schutzfaktoren sowie die Früherkennung und Frühbehandlung sich anbahnender Erkrankungen.

Fern vom persönlichen Alltag kann dieses Ziel durch Bewegung, gesunde Ernährung, Entspannung, physikalische Therapien sowie die positive Wirkung des Meeresküstenklimas erreicht werden.

Sie möchten auch eine Begleitung mitbringen? In der Rubrik Begleitpersonen informieren
wir Sie ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten.

Hinweis
Privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.

Kurantrag und Anmeldung

Bei Ihrem Kostenträger (Beihilfe und/oder private Krankenkasse) müssen Sie einen Antrag auf ambulante Vorsorgeleistungen in einem anerkannten Kurort stellen - zum Beispiel in St. Peter-Ording.

Wichtig in diesem Antrag ist neben den Diagnosen die Begründung der Krankheitsverhütung durch eine Kur.
Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung mit den daraus resultierenden Funktions-
störungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.

Wenn Sie Ihren Kuraufenthalt zu einem Wunschtermin durchführen möchten, so empfehlen wir Ihnen, schon bei Antragstellung ein Zimmer bei uns zu reservieren. Eine unverbindliche Reservierung können wir bis 90 Tage vor dem geplanten Kurantritt aufrechterhalten. Spätestens dann benötigen wir Ihre Festbuchung bzw. Terminbe-
stätigung oder Stornierung. Im letzten Fall empfehlen wir eine Reiserücktrittversicherung.

Bei einer Zimmerreservierung benötigen wir von Ihnen ein ärztliches Attest oder notfalls eine Selbstauskunft über die zu behandelnden Erkrankungen gemäß Kurantrag.

Bitte beachten Sie, dass ambulante Privatpatienten Ihre Kur nicht verlängern können.

Hinweis
Privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.


gültig ab 01.01.2024

im Standard-Einzelzimmer ab
Nebensaison:113,00 €
Hauptsaison:128,00 €
im Standard-Doppelzimmer pro Person ab
Nebensaison:  93,00 €
Hauptsaison:108,00 €

Weitere wichtige Informationen zu Ihrer Kur/Reha-Maßnahme (z.B. Preise, An-/Abreise …) finden Sie hier.

Hinweis
Privat versicherte Patienten können bis auf Weiteres nur dann eine ambulante Vorsorgekur bei uns durchführen, wenn sie auch in unserer Einrichtung untergebracht sind. Ausnahmen sind nicht möglich.









Bei Fragen oder Terminwünschen wenden Sie sich gerne direkt an unsere

Rezeption/Patienten­verwaltung
Tel.: 04863 / 86 - 0
E-Mail: info@gesundheitsklinik.com

GesundheitsKlinik Stadt Hamburg GmbH

Im Bad 35 · 25826 St. Peter‑Ording

Telefon: 04863 / 86 ‑ 0
E-Mail: info@gesundheitsklinik.com